Siberian Husky Schweiz - News

Hinweis zum Sachkundenachweis
Es ist aufgefallen, dass oft nicht bekannt ist, was man genau besuchen muss und wer den Sachkundenachweis Kurse anbieten darf. Mit den folgenden Punkten möchten wir euch eine kleine Unterstützung geben. Achtet darauf, dass der Kurs korrekt angeboten und durchgeführt wird. Andernfalls könnt ihr die Leidtragenden sein und müsst einen Kurs nochmals machen. Der Sachkundenachweis ersetzt in keiner Weise eine Hundeschule!
Wer darf den Kurs anbieten
Unter folgendem Link findet ihr die entsprechenden Instruktoren: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/
Wer muss den Theorie Kurs besuchen
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor der Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs NICHT besuchen.
Als Hundehalter gilt, wer auf seinen Namen bei der ANIS einen oder mehrere Hunde eingetragen hat oder hatte.
Praxiskurs
Mit jedem neu angeschafften Hund muss ein Praxiskurs innerhalb 12 Monaten absolviert werden, auch wenn man bereits einen Hund hat oder der Vorbesitzer mit dem Hund einen Kurs absolviert hat.
Es müssen mindestens 4 Lektionen an 4 verschiedenen Tagen besucht werden. Doppellektionen oder alle 4 Lektionen an einem Stück sind verboten. Ebenfalls verboten sind mehr als eine Lektion an ein und demselben Tag. Ein Hundehalter mit mehreren neuen Hunden darf pro Kurs nur mit 1 Hund den Kurs absolvieren! Der Instruktor hat sich an das eingereichte und bewilligte Konzept zu halten. Ein Instruktor hat entweder ein eigenes Konzept erarbeitet, welches vom BVET bewilligt wurde oder er verwendet das seines Ausbildners.
Aberkennung
Besucht man einen Kurs, der gegen die Vorschriften des BVET’s verstösst oder nicht nach dem eingereichten Konzept abgehalten wird, kann einem der Sachkundenachweis aberkannt werden und man hat erneut einen Kurs zu besuchen. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Dem fehlbaren Kursanbieter kann die Instruktorenlizenz entzogen werden. Ebenfalls kann der Ausbildner des Instruktoren unter Druck kommen. Er ist für die von ihm ausgebildeten Instruktoren verantwortlich.
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite des BVVET www.bvet.ch als PDF verfügbar.
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Daten Ankörungen 2011:
03.04.11 in Rothenburg
22.05.11 in Rothenburg
11.09.11 in Rothenburg
Bitte vormerken und frühzeitig anmelden !
Infos: ankoerung@sknh.ch
Der SKNH führt 2011 eine Klubschau durch ! Sie findet am 01./02.10.11 in Soyhières statt.
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Wann gilt ein Hund als angekört ?
Eine Frage, die immer wieder gestellt wird. Die Ankörung besteht seit Mai 2008 aus drei Teilen:
Körverhaltensbeurteilung
Exterieurbeurteilung
Gesundheitsatteste (Befund Hüftdysplasie und Augen)
Erst wenn alle drei Teile erfüllt sind wird dem Besitzer der "Körausweis" des betroffenen Hundes zugestellt,
dann gilt der Hund als angekört und darf zur Zucht eingesetzt werden.
Achtung !
Administrative Übernahmen betreffend Zuchtzulassung (meist nur Exterieurbeurteilung, HD- und Augenbefund) können weiterhin durch den SKNH getätigt werden, sofern die Zuchtzulassungsprüfung im Ausland dem ZER (Zucht- und Eintragungsreglement) entspricht, der fehlende Teil, die KVB, muss auf jeden Fall absolviert werden damit eine definitive Zuchtzulassung in der Schweiz erfolgen kann. Erst wenn der „Körausweis“ für den entsprechenden Hund ausgestellt ist gilt der Hund als angekört.
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